A l l g e m e i n e n G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erlöschen Verträge (ausgenommen Serviceverträge), die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden grundsätzlich automatisch nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Auf Wunsch des Kunden kann der Vertrag verlängert werden.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Servicepakete mit einer Laufzeit von 12 Monaten angeboten. Sofern der Kunde nicht drei Monate vor Ablauf dieser Laufzeit den Vertrag schriftlich kündigt per Einschreiben und Rückschein, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigung ist an die gültige Postanschrift in schriftlicher Form zu richten. Das Rechts zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.











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